gemäß der gesetzlichen vorschriften ( taschengeldparagraph) sowie medizinischer bedenken (bez. pubertät, hormonelle schwankungen etc. ) werden grundsätzlich keine kinder und jugendliche unter 16 jahren behandelt !
16- und 17 jährige werden nur mit mündlicher absprache und mit schriftlicher einverständniserklärung der erziehungsberechtigten behandelt !
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